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Wer Webcams einrichtet und deren Bilder in Internet oder Intranet anbietet, darf die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Menschen nicht verletzen. Nur wer Bilder veröffentlicht, auf denen Personen nicht erkennbar oder wie bei bedeutenden Bauwerken nur als "Beiwerk" anzusehen sind, muss keine rechtlichen Konsequenzen fürchten, schreibt das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Ausgabe 7/07.
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Wer Webcams einrichtet und deren Bilder in Internet oder Intranet anbietet, darf die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Menschen nicht verletzen. Nur wer Bilder veröffentlicht, auf denen Personen nicht erkennbar oder wie bei bedeutenden Bauwerken nur als "Beiwerk" anzusehen sind, muss keine rechtlichen Konsequenzen fürchten, schreibt das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Ausgabe 7/07.
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