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(25.02.2013) Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit nun rechtskräftigem Urteil entschieden, dass ein Nachbar (Kläger), der ca. 10 m von einem Backhaus entfernt wohnt und die Rauch- und Geruchsbelästigungen durch die Nutzung des Backhauses rügt, keinen Anspruch auf weitere Einschränkungen der Betriebszeiten des Backhauses und auf weitere Maßnahmen zur Vermeidung der Rauchgase hat. [...]
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