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In einem außergerichtlichen Vergleich ist soeben das beim Landgericht Köln anhängige Verfahren wegen unzulässiger, vergleichender Werbung des Baumarktspezis Praktiker gegen den Konkurrenten Obi beendet worden: Das Kirkeler Unternehmen hat sich verpflichtet, insgesamt 250.000 Euro an die von Obi unterstützten Hilfsorganisationen zu zahlen.
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In einem außergerichtlichen Vergleich ist soeben das beim Landgericht Köln anhängige Verfahren wegen unzulässiger, vergleichender Werbung des Baumarktspezis Praktiker gegen den Konkurrenten Obi beendet worden: Das Kirkeler Unternehmen hat sich verpflichtet, insgesamt 250.000 Euro an die von Obi unterstützten Hilfsorganisationen zu zahlen.
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