Parkett/Holzfußböden: Neue Übergangsfrist für bauaufsichtliche Zulassungen

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(10.02.2010) Die mit der Änderung der Bauregelliste 2009/2 aus Gründen des Gesundheitsschutzes eingeführten bauaufsichtlichen Zulassungen für Parkett und Holzfußböden werden erst ab 1. Januar 2011 verpflichtend. Das gilt auch für die auf der Baustelle zur Beschichtung, Behandlung und Verklebung verwendeten Baustoffe. Dies teilte das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt dem Verband der Deutschen Parkettindustrie e.V. (vdp) in der zweiten Februarwoche Woche mit. [...]

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