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(19.09.2012) Die Stadt Mainz kann zwei von ihr sichergestellte Wohnhäuser, die wegen Verstößen gegen die Anforderungen an die Trinkwasserversorgung und an den Brandschutz nicht mehr genutzt werden dürfen, nicht verwerten. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. [...]
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