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(05.11.2012) Die von der Nutzung einer Seilbahn auf einem Kinderspielplatz in der Gemeinde Tawern ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen müssen von der Nachbarin geduldet werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Berufungsverfahren entschieden. [...]
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