OVG RP: Lärm eines Kinderspielplatzes für Nachbarin zumutbar

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(29.05.2012) Der Lärm, der von Ganztagsschulkindern der Haidwaldschule in Maxdorf während der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr bei der Nutzung des Kinderspielplatzes im Helwertparks ausgeht, ist von den Nachbarn hinzunehmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. [...]

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