ibr-online.de
ww-pappel
- Registriert
- 15. Juni 2007
- Beiträge
- 0
(21.06.2013) Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit einem Beschluss vom 17.06.2013 (2 Bs 151/13) die Beschwerden des Bezirksamtes Eimsbüttel und des Betreibers der zukünftigen Wohnunterkunft zurückgewiesen. Damit bleibt es bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 06.05.2013(7 E 1487/13) , wonach die Baugenehmigungen für die Errichtung und Nutzung einer Wohncontaineranlage mit 80 Plätzen sowie die Nutzung zweier vorhandener Gebäude mit 40 Plätzen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Zuwanderern auf dem Gelände des früheren Recyclinghofs nicht vollzogen werden dürfen. Damit kann der Betrieb der Wohnunterkunft weiterhin nicht aufgenommen werden. [...]
Weiterlesen auf ibr-online.de
Weiterlesen auf ibr-online.de