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(17.12.2009) Am 11.11.2008 hat die Stadtbürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 2359 für das Gebiet des ehemaligen Europahafens beschlossen, durch den die dort vorgesehene Mischnutzung (Wohnen und Gewerbe) planungsrechtlich abgesichert werden soll. Gegen diesen Bebauungsplan hat die Fa. Kellogg jetzt einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht gestellt. Die Fa. Kellogg sieht durch
den Bebauungsplan ihre rechtlich geschützten Interessen verletzt. Sie macht geltend, dass ihr Produktionsbetrieb, der 250 m von dem Plangebiet entfernt liege, zwangsläufig mit erheblichen Lärm- und Geruchsimmissionen verbunden sei. Hinzu kämen Lichtimmissionen, weil der Betrieb auch bei Dunkelheit taghell beleuchtet werden müsse. Diese Immissionen ließen es nicht zu, dass in 250 m Entfernung Wohnungen entstehen würden. [...]
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den Bebauungsplan ihre rechtlich geschützten Interessen verletzt. Sie macht geltend, dass ihr Produktionsbetrieb, der 250 m von dem Plangebiet entfernt liege, zwangsläufig mit erheblichen Lärm- und Geruchsimmissionen verbunden sei. Hinzu kämen Lichtimmissionen, weil der Betrieb auch bei Dunkelheit taghell beleuchtet werden müsse. Diese Immissionen ließen es nicht zu, dass in 250 m Entfernung Wohnungen entstehen würden. [...]
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