OLG Schleswig: Räum- und Streupflicht kann im Urlaub auf Nachbarn übertragen werden

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(02.03.2012) Fährt ein Grundstückseigentümer in Urlaub, so kann er seinem Nachbarn die Räum- und Streupflicht anvertrauen. Nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 28.02.2012 muss er seinen Urlaub nicht unterbrechen, um den Nachbarn zu kontrollieren, wenn der Nachbar in den letzten 15 Jahren zuverlässig geräumt und gestreut hat. Das Gericht hat aus diesem Grund die Klage einer Unfallverletzten abgewiesen, die bei Glätte auf dem Bürgersteig vor dem Grundstück des Beklagten zu Fall gekommen war (Az.: 11 U 137/11). [...]

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