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(13.06.2013) Die Eigentümer eines Reihenmittelhauses sind für einen von ihnen nicht verschuldeten Brandschaden am Nachbarhaus ausgleichspflichtig, weil das Feuer auf Ursachen beruht, für die sie sicherungspflichtig waren. Das hat der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit Urteil vom 18.04.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bielefeld abgeändert. [...]
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