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(29.01.2013) Der Betreiber einer älteren Fahrstuhlanlage ist grundsätzlich nicht verpflichtet, diese mit modernen Warnsystemen gegen Fehlfunktionen nachzurüsten. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Es müsse nicht stets der neueste Sicherheitsstandard geboten werden. [...]
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