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ww-pappel
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<img src="http://cdn.moebelkultur.de/_images/db/20011_200_150.jpg" hspace="5" align="left" > Nachdem der Polstermöbelhersteller Nordica bereits 2008 ein Sanierungsverfahren in Frankreich beantragt hat, setzt das Unternehmen das Verfahren nun nach deutschem Recht fort. Der Sekundärantrag ermöglicht den Einstieg eines Investors, der Teile des Betriebs übernehmen und der Marke eine Zukunft ermöglichen kann.
"Das französische Recht sieht mit dem Sauvegarde-Verfahren eine Möglichkeit vor, ein Unternehmen geordnet zu sanieren.
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