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Das Amtsgericht Fritzlar hat mit Urteil vom 27.06.2006 - 8 C 729/06 - entschieden, dass durch Überprüfungsarbeiten ein Werkvertrag auch dann nicht zustandekommt, wenn der Unternehmer vor Überprüfung der Mängelrüge schriftlich mitteilt, dass für den Fall, dass die Mängelrüge unbegründet sei, eine Vergütung in bestimmter Höhe für die Tätigkeit beansprucht wird.
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Das Amtsgericht Fritzlar hat mit Urteil vom 27.06.2006 - 8 C 729/06 - entschieden, dass durch Überprüfungsarbeiten ein Werkvertrag auch dann nicht zustandekommt, wenn der Unternehmer vor Überprüfung der Mängelrüge schriftlich mitteilt, dass für den Fall, dass die Mängelrüge unbegründet sei, eine Vergütung in bestimmter Höhe für die Tätigkeit beansprucht wird.
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