Neues Urteil des BGH zur Mieterhöhung

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Eine Meldung bei openPR.de von Rechtsanwaltskanzlei Steffens vom 21.06.2007 - 09:11 Uhr - Urteil des Bundesgerichtshofs zur Mieterhöhung, wenn sich die ortsübliche Vergleichsmiete seit Vertragsabschluss nicht erhöht hat Gemäß §§ 558 ff. BGB kann der Vermieter vom Mieter unter bestimmten Voraussetzungen Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII ...

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