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(06.05.2013) Mit dem in Kraft treten des Mietrechtsänderungsgesetz zum 1. Mai können die Bundesländer die Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen herabsetzen. Für einen begrenzten Zeitraum von fünf Jahren dürfen die Länder per Rechtsverordnung Gemeinden oder Teile von Gemeinden bestimmen, in denen die Mieten binnen drei Jahren nicht mehr um bis zu 20 Prozent, sondern nur um maximal 15 Prozent erhöht werden dürfen. Dies solle verhindern, dass in Regionen mit Wohnungsmangel wie den Ballungszentren Berlin, München oder Hamburg die Mieten zu stark steigen. [...]
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