Neues bei öffentlichen Aufträgen - Wohl und Übel der EFB-Preis Formblätter

baupreislexikon

ww-pappel
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Der Wettbewerb ist die Grundlage unserer Bauwirtschaft. So auch bei öffentlichen Aufträgen und diese wachsen wieder. Dabei geht es um Bauen mit Steuergeld. Ersteller und Empfänger der Preisangebote haben verschiedene Sichten und Verhaltensmuster. Der öffentliche Bauherr hat im Vergabehandbuch, in Richtlinien und Erlassen verschiedene geistige Instrumentarien für das Prüfen und Werten von Angeboten dienstlich angeordnet. Die Formulartechnik der EFB-Preis gehört dazu. Sie wurden bereits seit 1986 verbindlich eingeführt und mit dem BGH Urteil XZR 19/02 vom 7.6.2005 werden sie auch ernst genommen, weil eine Nichtabgabe der Formblätter zum Ausschluss bei der Vergabe führt. Dies ist der formale Akt. Vielen Unternehmern sind diese Preisermittlungsgrundlagen der EFB-Preis ein Graus und nicht wenige wissen, worum es dabei geht. Mit dem Erlass vom 4.1.2007 ändert sich abermals Einiges. Es gibt nur noch EFB-Preis 1a und 1b. In 2006 war schon 1c und endlich ist auch 1d komplett entfallen. Die Wertgrenze für die [...]

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