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(08.12.2009) Der Vorstand der Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat aktuelle Vertragsunterlagen juristisch prüfen lassen und ist bei mehr als zwei Dutzend Klauseln der Auffassung, dass sie gegen geltendes Recht verstoßen. Die neue HOAI ist nunmehr vier Monate bereits in Kraft, erste Verträge wurden bereits geschlossen. Die bisher verwendeten Vertragsvordrucke der Verlage mussten auf die veränderte Rechtslage angepasst werden. Bei der Umsetzung der Neuerungen der HOAI in die Vertragsmuster haben nach unserer Überzeugung nicht alle Verlage dem Gebot der Neutralität, Ausgewogenheit und des Ausgleichs der Interessen Rechnung getragen. Insbesondere die aus dem Boorberg-Verlag stammenden Vordrucke haben etliche Kammermitglieder verärgert und die Frage aufgeworfen, ob sich der Berufsstand der Ingenieure das Diktat der Herausgeber gefallen lassen muss. [...]
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