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Für Fahranfänger gilt vom 1. August 2007 an ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Die Regelung betrifft Führerschein-Besitzer in der zweijährigen Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Außerdem treten ab in drei Bundesländern Regeln zum Nichtraucherschutz in Kraft.
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Für Fahranfänger gilt vom 1. August 2007 an ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Die Regelung betrifft Führerschein-Besitzer in der zweijährigen Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Außerdem treten ab in drei Bundesländern Regeln zum Nichtraucherschutz in Kraft.
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