Neue ASUE-Broschüre: "Der Energieausweis für den Gebäudebestand"

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Zum 1. Juli 2008 wird der Energieausweis für Gebäude in Deutschland Pflicht. Bislang musste nur bei der Errichtung von Neubauten, umfassenden Sanierungsmaßnahmen oder der Erweiterung von Gebäuden ein Energieausweis ausgestellt werden. Künftig wird er auch für bestehende Gebäude im Falle eines Nutzerwechsels verlangt. Vom Energieausweis betroffen sind sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.

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