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ww-ahorn
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Nicht allein die bevorstehende Erbschaftsteuerreform lässt viele darüber nachdenken, ihr Haus oder ihre Wohnung schon jetzt auf die Kinder oder Enkel zu übertragen. Viele glauben, dass damit nach Ablauf von 10 Jahren seit der Schenkung die Immobilie für eventuelle flichtteilsansprüche ohne Bedeutung ist. Was häufig übersehen wird: Selbst nach Ablauf dieser 10-Jahres-Frist können flichtteilsberechtigte bei der Berechnung des Pflichtteils die Berücksichtigung des vollen Immobilienwerts verlangen, wenn der Schenker die Immobilie bis zu seinem Tod selber nutzte, z.B. weil er sich bei der Übertragung ein Nießbrauchsrecht vorbehalten hat.
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