Nebengewerbe als Möbelrestaurator/Antikhändler

Christian**78

ww-pappel
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Hallo Leute,

Also nach meinen bisherigen Nachforschungen kann ich nun sagen, ich darf als selbstständiger Schreinergeselle fertige möbel einbauen, diese aber nicht selbst herstellen... Wie sieht es denn dann aus, wenn ich als Schreinergeselle ein Gewerbe anmelden möchte, bei dem es ausschließlich um Antike und alte Möbel geht, die restauriert werden?
Darf ich das wenigstens?
Ich mein wenn ich so ein Schränkchen ablauge und aufarbeite und die Oberfläche veredle, habe ich weder was produziert, noch eingebaut...

Mir schwebt schon seit längerer Zeit ein solches Nebengewerbe vor.
(kaputte Möbel kaufen und wieder verkaufen, oder für Kunden etwas restaurieren...)
Aber wie schaut es denn da dann mit den Rechten und Pflichten usw. aus?

Und noch eine Frage, wie sieht es mit Geringfügigem Nebengewerbe (steuerfrei) aus?

Wäre schön, wenn ich hier ein paar Infos über dieses Thema bekomme...

Danke schonmal
 

Heinz

ww-birke
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Hallo Christian,

das restaurieren von Möbeln unterliegt dem Meisterzwang, Du darfst es also nicht betreiben.

Ein geringfügiges Nebengewerbe gibt es in diesem Sinne nicht. Wenn Dein Gewerbebetrieb Gewinne macht, must Du diese versteuern, weil sie zum Einkommen (Dein Lohn als Geselle) hinzugerechnet werden.

Bei Kleinunternehmern, die voraussichtlich weniger als 17.000 Euro Umsatz machen, kannst Du Dich vom Finanzamt von der Erhebung der Umsatzsteuer befreien lassen, d.h. Du stellst keine Umsatzsteuer in Rechnung, kannst sie bei Anschaffungen aber auch nicht selbst geltend machen.

Diese Kleinunternemhmerregelung erspart Dir aber nur minimalen Verwaltungsaufwand, es dürfte sich also kaum lohnen, wenn du am Anfang erstmals Anschaffungen für Werkzeug und Material tätigen musst.

Ich hoffe, geholfen zu haben.

Gruß von Heinz
 

anobium60

ww-robinie
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Dass das Restaurieren von Möbeln dem Meisterzwang (welchem Meister?) unterliegt ist mir vollkommen neu! Seit wann? Meines Wissen gab es nur den geschützten Bereich Gemälderestauration. Ich kenne etliche Antikhändler, die sich Restaurator nennen (schimpfen), die haben null Ausbildung. Oder gilt das Ganze nur für Neugründungen.
 

Christian**78

ww-pappel
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Aber man kann doch nicht als Laie einfach sagen, ich mach jetzt nen Antikladen auf und nenne mich Restaurator oder?
Also ich bin auch kein Restaurator. Aber eben Schreiner und habe scho sehr viel mit antiken Möbeln zu tun gehabt. Und ich denke doch dass ein Schreiner davon mehr Ahnung hat als ein ungelernter oder?

Dass das Restaurieren von Möbeln dem Meisterzwang (welchem Meister?) unterliegt ist mir vollkommen neu!

Es gibt doch diesen Titel "Restaurator im Schreinerhandwerk" oder so ähnlich. Braucht man den nicht um sowas zu machen?
 

Heinz

ww-birke
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Hallo Christian,

selbstverständlich darfst Du einen Laden aufmachen. Für Autos, Flugzeuge, Raketen, Kondome oder Antiquitäten. Dafür brauchst Du keine Qualifikation ausser nicht unmündig zu sein und über 18 Jahre alt. Du darfst Dich sogar Restaurator nennen, weil das kein gesetzlich geschützter Titel ist. Das besagt ja noch nicht, was Du restaurierst und ob Du das selbst kannst. Der Begriff auf dem Ladenschild bedeutet nicht, dass Du selbst restaurierst. Das könnte ja auch ein Meister in Deiner Werkstatt tun. Oder in einer anderen Werkstatt. Möbel darfst Du aber nur selbst handwerklich restaurieren, wenn Du eine Prüfung zum Schreinermeister "mit Erfolg" abgelegt hast (übrigens ein gesetzlich geschützter Titel) und Dein Betrieb bei der Handwerkskammer angemeldet ist. Das Tätigkeitsfeld Möbelrestauration wird nämlich von den Handwerkskammern für das Schreinerhandwerk beansprucht. Wer es nicht glaubt, fragt am besten mal selbst dort nach!

Das würde ich Dir übrigens auch empfehlen. Die Herrschaften dort sind einigermassen freundlich und zur Auskunft verpflichtet. Da brauchst Du keine Hemmnisse zu haben. Schildere denen Deine Situation und frage was möglich ist. Die werden Dir wegen der Anfrage schon keine Anzeige an den Hals hängen, warum auch?

Du hast ganz recht, dass es die Qualifikation zum Restaurator im Schreinerhandwerk gibt. Voraussetzung ist der Meistertitel. Diese Qualfikation benötigst Du
aber nicht zwingend, er macht nur mehr her. In Deutschland hat man ja gerne für alles einen Titel oder Zettel, um seine Qualifikation nachzuweisen...

Anobium täuscht sich übrigens mit seinen Aussagen. Gemäldemalen ist keine handwerkliche Tätigkeit, sondern eine künstlerische. Diese unterliegt nicht der Handwerksordnung. Also darf sich jeder Restaurator nennen (den Grund habe ich oben genannt) und Gemälde ausbessern.

Der Vater eines Jugendfreundes nannte sich Restaurator und hat seine Familie ziemlich gut mit dem restaurieren von Gemälden ernährt. Ganz nebenbei, seine Qualifikation: Schreinergeselle!

Einen schönen Tag wünscht dir

Heinz
 

Christian**78

ww-pappel
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Okay... Danke erst mal für diese infos...

Also Heinz, Ich darf mit antiken Möbeln handeln, aber keine restaurieren, habe ich das richtig verstanden?
Und was wäre wenn ich sie selbst restauriere und sage, ich hab sie restaurieren lassen?

Welche Strafen könnten auf mich zu kommen?

Gruß Christian
 

Heinz

ww-birke
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Hallo Christian,

ganz richtig, Du darfst damit handeln, aber nicht selbst restaurieren.

Natürlich wäre es ein Weg, wie Du Dir das vorstellst, aber es ist nicht ganz risikolos.
Stell Dir vor, einer kommt Dir auf die Schliche, weil Du einen Arbeitsunfall beim Restaurieren erleidest (was immer das auch sein kann) und Du benötigst einen Arzt, womöglich den Notarzt, dann wirst Du wohl in Erklärungsnöte gegenüber Deiner Krankenkasse und Unfallversicherung kommen. Beim ersten Mal wird Dir die Handwerkskammer noch ein Auge zudrücken und Dir nahelegen, den Meister zu machen. Danach wird regelmäßig kontrolliert und bei Wiederholung ggf. Anzeige wegen Schwarzarbeit erstattet. Das kann Dir den Gewinn einiger Jahre verhageln.

Gruß von Heinz
 

Christian**78

ww-pappel
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Woher kennst du denn diese ganzen Infos? Hast du auch eine Schreinerfirma?

Naja gut, jetzt weiß ich auf jeden Fall einiges mehr... Aber wie genau läuft das denn dann mit den Steuern? Ich muss doch dann für jedes Möbel, das ich verkaufe Steuern zahlen oder?
Oder gibt es da eben auch diese Möglichkeit mit dem geringfügigem Gewerbe ohne Steuern?

Gruß Christian
 

Heinz

ww-birke
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Hallo Christian,

ich habe mich vor zwei Jahren selbständig gemacht und musste mich mit dem ganzen Kram auseinandersetzen. Die Fragen zum Thema Steuern sind an sich schon in meinem ersten Beitrag beantwortet.

Zu den Restaurierungskosten bzw. dem Verkaufspreis schlägst Du die Umsatzsteuer von derzeit 19% zu. Diese führst Du dann regelmäßig ans Finanzamt ab.

Vom Gesamtumsatz ziehst Du Deine Kosten für Material, Werkstatt- und Ladenmiete, Strom, Versicherungen, Kfz, Einkaufspreise der Möbel, Werbung, PC, Altersvorsorge,....... ab. Das Ergebnis ist Dein Gewinn, den Du in Deiner jährlichen Einkommensteuererklärung versteuern musst.

Wenn der Laden gut läuft, zahlst Du irgenwann auch Gewerbesteuer. Du siehst, es gibt kein geringfügiges Gewerbe, es sei denn, Du verdienst so wenig, dass Du mit Deinem Gewinn unterhalb des Freibetrags bleibst. Davon wirst du aber nicht leben können.

Wenn Du das Thema ernsthaft weiter verfolgen möchtest, solltest Du Dir die Grundkenntnisse in Betriebswirtschaft, Kostenrechnung und Steuerrecht aneignen. Kurse bei der VHS dürften reichen. Etwas besser und praxisnaher wirst Du es auf der Meisterschule lernen. Da ist dann das Problem des fehlenden Meisterbriefs gelöst.


Grüße von Heinz
 

Christian**78

ww-pappel
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Weil du sagst, ich kann mich und meine Familie nicht davon ernähren... Ich will das ganze ja als neben gewerbe und nicht als hauptberuf machen... Ich will damit nimanden ernähren, sondern was dazu verdienen... Was würdest du mir denn raten?

gruß Albat
 

Heinz

ww-birke
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Hallo Albat,

da sehe ich mehrere Möglichkeiten.

Mangels Meistergrad kannst Du eine handwerkliche Nebentätigkeit im Bereich Möelrestauration nicht als Selbständiger betreiben, es bleibt Dir nur die Möglichkeit, ganz offiziell einen Nebenjob zu suchen. Das bedeutet, dass auf Deiner Lohnsteuerkarte Einträge von zwei (oder mehr) Firmen vorhanden sind. Dein jetziger Arbeitgeber würde das vermutlich erfahren und hat möglicherweise was dagegen, vor allem, wenn Du ihm Konkurenz machst oder bei seinen Mitbewerbern arbeitest. Auch wenn Du ihm keine Konkurenz machst, kann er es Dir verbieten, denn er hat Anspruch darauf, dass Du Dich jeden Morgen gut ausgeruht ausschliesslich für ihn einsetzt. Dafür bezahlt er Dich ja auch.

Andererseits ist es nicht verboten, einen Nebenjob zu haben und Dein Arbeitgeber muss das auch nicht unbedingt wissen.

Ein paar Ideen, über die man mal nachdenken kann:

Wenn Du Deinem Arbeitgeber keine Konkurenz machst und Du ein gutes Verhältnis zu ihm hast, sprich ihn doch mal drauf an, dass du mehr verdienen möchtest. Vorschlag: Mach die Restauration offiziell über ihn. Das könnte eine neue "Abteilung" in seiner Firma sein, für die Du allein zuständig bist, also Aufträge reinholen und alleinverantwortlich bearbeiten bis zur Auslieferung. Dann kommen keine Probleme mit der Steuer und Versicherungen auf, weil über Deinen Chef abgerechnet wird.
Dafür, dass du alles alleine organisierst, muss natürlich etwas mehr Geld als Dein üblicher Lohn bei Dir hängen bleiben....

Alternativen:
1. Du könntest die Antiquitätenhändler ansprechen, ob Sie Interesse daran haben, dass Du ihnen bei Bedarf hilfst. Wie das dann versicherungs- und finanztechnisch organisiert werden kann, musst Du Dir überlegen. Deutlich einfacher wird es sein, wenn Dein Arbeitgeber nichts dagegen hat, dann kannst Du Dir die Nebentätigkeit problemlos auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

2. Es gibt Ablaugerbetriebe, denen man vorschlagen kann, die Möbel gleich selbst aufzuarbeiten, anstatt nur abgelaugt weiterzugeben. Entsprechende Räumlichkeiten, Möglichkeiten zum Materialeinkauf über den Ablauger usw. vorausgesetzt.

3. Vielleicht gibt es bei Deinem Arbeitgeber die Möglichkeit zum Aufstieg, ohne dass Du gleich in eine Meister- oder Technikerausbildung investierst. Wenn Du ein Talent zum Verkaufen, Zeichnen und Gestalten hast, kannst Du für ihn Kundenbesuche machen, Entwürfe zeichnen, Büroarbeiten übernehmen...
Spinn das mal selber weiter. Welche Fähigkeiten hast Du neben Deinen Gesellenbrief, die für Deinen Chef von Interesse sein könnten? Kannst Du mit PC`s und software umgehen? Dann kannst Du ihm in diesem Bereich was anbieten zur Verbesserung seiner Firma.

4. Zeitungen austragen.

5. Mach was ganz anderes. Ideen findest du im Buch "Jobber Atlas" von Martin Massow ISBN 3-548-700667

Viel Erfolg wünscht Dir
Heinz
 

gleiter

ww-robinie
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Ich weiß schon A ist nicht gleich D - aber vielleicht gibt es bei Euch ja Ähnliches: Ich stelle Möbel her, arbeite auch mit Glas, Stein, Strom und Tapezierung - alles "geschützte" Gewerbe. Fünf Meisterbriefe hätten doch ein wenig Zeit und Kosten erfordert, zumal ich ja keinen großen Betrieb mit Massenfertigung habe sondern individuelle Einzelanfertigungen mache. Die Lösung für mich: Ich habe einen Gewerbeschein "Erzeugung kunstgewerblicher Gegenstände". Da darf ich alles machen, nur eben keine Serienanfertigung. Das Schöne dabei: Ich darf auch Möbel restaurieren.

Sprich' doch mal mit Deiner Wirtschaftskammer, die Leute beissen schon lange nicht mehr und waren gerade in meinem Fall sehr bemüht das Passende für mich zu finden.

Gruß, André.
 

Christian**78

ww-pappel
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An Heinz:

Also erst mal muss ich dir jetzt erklären, was ich momentan mache... Ich arbeite als Schreiner bei einer Wasserschadentrocknungsfirma. Ich muss dort fast ausschließlich Küchen ein und ausbauen. Das ist ein sehr einseitiger Job. Darum habe ich mir überlegt (um mehr Schreinerarbeiten zu machen) etwas eigenes für nebenbei anzumelden.
Ich habe mit meiner Chefin darüber schon gesprochen. Da wir eine Dienstleistungsfirma sind, haben wir keine Eintragung in die Handwerksrolle. Diese Eintragung bräuchte Sie aber um eine Abteilung "Möbelrestauration" zu machen. Aber Sie will die Eintragung nicht, aus welchen Grund auch immer. Desweiteren bin ich der einzige Schreiner im Betrieb. Also ist auch kein Meister da. Also funktioniert das ganze nicht so.
Hätte ich was eigenes, dann hätte meine Chefin nichts dagegen, weil ich ihr ja keine Konkurenz wäre. Das wäre auch schon geklärt.

Aber ich kann es ja nicht machen, da ich keine Meisterpprüfung hab.

Zum Thema Aufstiegschancen in meinem Betrieb:
Wir sind ein ganz kleiner Betrieb. 2 Messtechniker, 1Schreiner und 2 Maler. Und dann noch die Chefin. Das heißt, ich bin eigentlich schon der Chef von den Schreinern.:emoji_wink: Wo soll ich denn noch aufsteigen?:emoji_slight_smile:

Gruß Christian
 

Heinz

ww-birke
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Hallo Christian,

das ist ja schon mal von Vorteil, dass deine Chefin nichts dagegen hat. An Deiner Stelle würde ich jetzt mit den Gelben Seiten nach Restauratoren, Antiquitätenhändlern und Ablaugerbetrieben suchen und Dir die Telefonnummern rauskopieren. Dann der Reihe nach durchtelefonieren und nachfragen, ob Interesse besteht.

Viel Erfolg wünscht Dir

Heinz
 

presario1978

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Hallo zusammen!

Eine solch ähnliche Frage wie die, wie sie hier behandelt wird, habe ich auch mal meinem Steuerberater gestellt. Leider konnte mir dieser meine Fragen nicht so recht beantworten. Daher stelle ich euch mal meine Frage:

Ich stehe in Arbeit (Einzelhandel - Vollzeit) und würde mir auch gerne etwas nebenbei verdienen. Bedingung wäre allerdings völlig legal. Ich würde Tätigkeiten ausführen wie dem Verlegen von Laminat, Aufbau von Möbelstücken und diversen Aufgaben ähnlich eines Hausmeisters. Daher würde ich gerne wissen, ob es überhaupt möglich ist sich solche Tätigkeiten bezahlen zu lassen, ohne dass dies in Schwarzarbeit endet. Ich lebe übrigens in Niedersachsen, sofern dies für irgendwelche Bestimmungen relevant ist.

bye Gerrit
 

M_B

ww-kirsche
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Daher würde ich gerne wissen, ob es überhaupt möglich ist sich solche Tätigkeiten bezahlen zu lassen, ohne dass dies in Schwarzarbeit endet.

Die Tätigkeiten, die du ausführen willst sind zulassungsfrei. Du solltest deinen Arbeitgeber darüber informieren, dass du nebenbei ein Gewerbe betreiben möchtest. Wenn das klar geht, ab zum Gewerbeamt und "Hausmeister-Service" angemeldet (oder irgendwie sowas).
 

unatorium

ww-kastanie
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Es gibt auch noch die Möglichkeit sich als Restaurator freiberuflich selbstständig zu machen. Allerdings nicht wenn man Schreiner oder Restaurator im Handwerk ist. Dazu muß man an einer FH oder Uni oder Fachakademie Restaurierung/ Konservierung (verschiedene Fachbereiche, auch Möbelrestaurierung möglich) studiert haben. Diese Studiengänge haben nicht mehr viel mit Handwerk zu tun, darum geht das.

Geht allerdings auch, wenn man als Schreiner nachweist künstlerische Tätigkeiten durchzuführen wie z.B. Herstellung ausgefallener Designmöbel o.ä. Somit ist man ann auch vom Meisterzwang befreit. Als Freiberuflich hat man auch keinen großen Aufwand in punkto Buchhaltung, da nur Einnahmen/ Ausgabenrechnung...

Gruß
 

msp-holzwurm

ww-ulme
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Hallo!

mal ne ganz andere Frage:

wenn ich ne Firma anmelde (neben- oder hauptberuflich), dann kommt:
die Handwerkskammer oder die IHK will Beitrag,
die Berufsgenossenschaft durchleuchtet meinen Betrieb (Absaugung, Lagerung von Verdünnung, Beizern, Laugen.. und will auch Kohle sehen) und meine Räume muß ich normalerweise durch einen Bauantrag auf Nutzungsänderung zur Gewerbefläche machen, daß dürfte schonmal ne Stange kosten und mit meinem WAP-STaubsauger für 350,-- Euro werden die kaum als Absaugung einverstanden sein.

Bei mir hier im Kaff hatte sich auch ein Geselle selbständig gemacht (Zimmerer und Dachdeckerarbeiten) angmeldet: als Bauservice, der ist bei nem Arbeitsunfall auf ner landwirschaftlichen Halle ca. 7m abgestürzt (sprich der Rettungshubschrauber ist angeflogen), weder die Versicherung des Landwirtes noch seine zahlen irgendwas: da grober Fahrlässig ohne Fangerüst in der Höhe gearbeitet worden ist. (mal so zum Thema Risiko).

Am Besten ist dann noch nen dicken Aufkleber auf den Sprinter und die nächste Polizeikontrolle, mein Kumpel haben die Hörner genommen, da er 2 Dosen Bremsenreiniger im Fahrzeug hatte von wegen Gefahrgut mit Explosionsgefahr!!!!

Nur mal so am Rande erwähnt

Grüße

msp-Holzwurm
 

predatorklein

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Moin

Es gibt eine Menge Halbwahrheiten die rumgeistern was die Selbstständigkeit angeht.

Das beste ist es,sich mal bei der Handwerkskammer zu erkundigen.
Da kommen nämlich dann viele Sachen auf einen zu mit denen man überhaupt nicht gerechnet hat.

Einfach ein Reisegewerbe anmelden und dann Schreinerarbeiten ausführen kann auch schnell Probs bereiten.
Wir haben einen Kollegen der das gemacht hat und jetzt eine Anzeige erhalten hat da er einfach alle Arbeiten ausgeführt hat die auch ein Schreiner ausführt.
Und das jahrelang.

Jetzt wird geprüft was er damit umgesetzt hat und wie viel er an die zuständigen Institutionen hätte bezahlen müßen in der Zeit.

Gemeldet hat ihn ein Kunde mit dem er Probs hatte.
Ärger kann man da also ganz schnell bekommen.

Gruß
 

msp-holzwurm

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Hallo!

Reisegewerbe ist normalerweise ohne Geschäftsräume, Beispiel:
Rucksack mit Schnürsenkeln packen von Haustüre zu Haustüre ziehen und feilbieten
oder
an der Türe klingen: ich schleife Scheren

aber nicht: Anzeige in der Zeitung: ich restauriere Möbel, bitte unter Telefonnummer XYZ melden.

(früher durfte man nur nicht das Frisörhandwerk im Reseigewerbe ausüben, hier bestand gesondert Meisterzwang, meine Ausbildung ist jetzt aber 20 Jahre her und da hat sich sicher schon einiges geändert).

Auf jeden Fall melden sich HWK oder IHK und von der BG kommt ein schöner Bogen zum Ausfüllen.
Dazu kommt noch irgendwann GEZ und sagt: Autoradio im Geschäftsauto!!!
Es kommen noch weitere Risiken: was ist, wenn Dir der zu restaurierende Schrank im 5. Stockwerk aus der Hand fällt und dem Nachbarn durch die Glastüre fliegt (Versicherung??)
oder
der nette Nachbar genervt ist, daß Du schon wieder abends schleifts und den Emissionsschutz der Kreisverwaltungsbehörde einschaltet, von wegen Staub oder Lärmbelästigung (oder es stinkt nach Beize, Verdünnung oder sonstwas)


Am besten ist wirklich VORHER zur Handwerkskammer: genau sagen, was man machen will , und genau das in der Gewerbeanmeldung angeben und dran halten!!!!

Grüße

msp-holzwurm
 

Cocoloris

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Hallo Leute,
ich bin auf euer Thema gestossen und da erhebt sich auch für mich die Frage, ob ich für die Herstellung von Holzspielzeug im Nebenerwerb auch die Meisterprüfung brauche?
 

msp-holzwurm

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Ganz heißes Eisen

folgende Horrorszenarien:

a, ein Kind lutsch an Deinem lackierten Spielzeug, die Farbe löst ne allergische Reaktion aus, Kind kommt in Klinik ist ein Vollpflegefall und die Versicherung sagt:
wer hat das Spielzeug hergestellt (Produkthaftung), denke, wenn das eine Einzelanfertigung ist, dann kann der Schreiner sagen: auf der Farbdose XYZ steht drauf: DIN xyz für Kinderspielzeug geeignet, wenn ich die Teile aber in Serie herstelle, denke ich das Produkthaftungsgesetzt könnte dann zuschlagen.
(deswegen lassen die Hersteller wohl bei zertifizierten Teststellen CE-Prüfungen machen, damit die dann aus dem Schneider sind)


b, Dein Schauckelpferd aus Holz steht auf nem Kinderspielplatz und der Prüfer des gemeindlichen Unfallversicherungsverbandes kommt und stellt fest: die Feder für den Unterbau entspricht nicht irgendeiner Norm???

In der Firma, wo ein Bekannter arbeitet hatte die mal was in Serie gefertigt, die TÜV-Zertifizierungen und Anmeldungen müssen so teuer gewesen sein, daß unterm Strich nicht das große Geschäft geworden ist.

Am besten wohl von einem geeigneten Rechtsanwalt/Handwerkskammer beraten lassen.

Grüße

msp-holzwurm
 

civil engineer

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Die Handwerksordnung führt "Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher" in der Anlage A auf.
Gruß
Jochen
 
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