Haßfurther
ww-pappel
Hallo,
ich möchte mich gerne neben meinen ausgeübten Beruf als Industriemechaniker nebenberuflich selbständig machen.
Ich möchte gerne für die Zielgruppe "Jugendarbeit" relativ preiswerte Plakatwände bzw. Infowände bauen. Diese sollen aus Sperrholzplatten mit einen Metallrahmen bestehen und an den länglichen Stirnseiten Beschläge zur Befestigung bekommen.
Zusätzlich dazu möchte ich gerne als Zusatzservice Plakate für die Jugendgruppen erstellen und einen Online Handel mit Artikeln rund um die Jugendarbeit betreiben.
Das ich hierzu ein Gewerbe anmelden muss ist selbstverständlich. Ein Existensgründerseminar habe ich schon besucht.
Die HWK meinte das meine geschilderte Tätigkeit unter den Einbau genormter Baufertigteile fällt. Ich muss hierfür mich bei der HWK eintragen lassen.
Frage: Kommen hierbei Kosten von Seite der HWK auf mich zu? Wie weit kann man die geschilderte Tätigkeit ausdehnen(Streichen, Zuschneiden usw.?), bis es nicht mehr unter den Punkt "Einbau genormter Baufertigteile" fällt?
Wie seht Ihr es muss ich mich überhaupt bei der HWK eintragen lassen? Oder gibt es aus Eurer Sicht Schlupflöcher das ich mich zum Beispiel unter Marketing oder Handel bei der IHK anmelden kann. Wäre das überhaupt vom Vorteil?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Haßfurther
ich möchte mich gerne neben meinen ausgeübten Beruf als Industriemechaniker nebenberuflich selbständig machen.
Ich möchte gerne für die Zielgruppe "Jugendarbeit" relativ preiswerte Plakatwände bzw. Infowände bauen. Diese sollen aus Sperrholzplatten mit einen Metallrahmen bestehen und an den länglichen Stirnseiten Beschläge zur Befestigung bekommen.
Zusätzlich dazu möchte ich gerne als Zusatzservice Plakate für die Jugendgruppen erstellen und einen Online Handel mit Artikeln rund um die Jugendarbeit betreiben.
Das ich hierzu ein Gewerbe anmelden muss ist selbstverständlich. Ein Existensgründerseminar habe ich schon besucht.
Die HWK meinte das meine geschilderte Tätigkeit unter den Einbau genormter Baufertigteile fällt. Ich muss hierfür mich bei der HWK eintragen lassen.
Frage: Kommen hierbei Kosten von Seite der HWK auf mich zu? Wie weit kann man die geschilderte Tätigkeit ausdehnen(Streichen, Zuschneiden usw.?), bis es nicht mehr unter den Punkt "Einbau genormter Baufertigteile" fällt?
Wie seht Ihr es muss ich mich überhaupt bei der HWK eintragen lassen? Oder gibt es aus Eurer Sicht Schlupflöcher das ich mich zum Beispiel unter Marketing oder Handel bei der IHK anmelden kann. Wäre das überhaupt vom Vorteil?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Haßfurther