Nachbarn haben Hammerschlags- und Leiterrecht

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(20.06.2013) Viele Häuser stehen auf der Grundstücksgrenze. Das wird oft zum Problem, wenn der Hausherr seine Grenzmauer sanieren, dämmen oder streichen möchte. Dann muss er den Nachbarn um Zutritt zu dessen Grundstück bitten. Weil nicht jeder Nachbar das gestattet, hat der Gesetzgeber das so genannte Hammerschlags- und Leiterrecht geschaffen. Darunter, so erläutert der Verband Privater Bauherren (VP:emoji_sunglasses:, verstehen Experten das Recht, ein Nachbargrundstück zu betreten, und von dort aus Arbeiten am eigenen Gebäude auszuführen. [...]

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