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ww-ahorn
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Ein Arbeitnehmer kann immer dann Werbungskosten geltend machen, wenn er Geld investieren musste, um im Beruf voranzukommen oder überhaupt eine Stelle zu erhalten. Dazu zählen nach Mitteilung des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch die Kosten für einen Umzug. Allerdings muss die neue Immobilie erheblich näher am Arbeitsplatz liegen als die alte Wohnung. (Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 8 K 34/00)
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