Multiplex Birke dunkel und hell verleimt

Tomm

ww-ulme
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Hallo,
unser Tischler hat für uns Holzplattenteile angefertigt, deren Trägerplatte aus Multiplex Birke (dunkel verleimt) besteht und mit Schichtstoff HPL beschichtet ist. Die Sicht- bzw. Schnittkanten, also die streifige Multiplexstruktur, ist sichtbar und designerisch wichtig.
Bei der zweiten Bestellung, wurden uns nun Holzteile geliefert, deren Sichtkanten eine andere Optik haben, als die vorherigen, weil anstelle der dunkel verleimten Multiplexplatte eine hell verleimte Multiplexplatte verbaut wurde. Da ich Teile aus der vorherigen Bestellung mit der jetzigen vermischen muß, fällt der Unterschied deutlich auf. Unserer Auffassung nach, hat der Schreiner eine falsche (hell verleimte) Platte verwendet und der Fehler liegt bei ihm. Was haltet ihr davon? Ist er nicht verpflichtet, die Platte zu prüfen, ob sie der selbigen Machart wie der vorigen entspricht?
Danke und Gruß
Tomm
 

magmog

ww-robinie
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guude,

bei der verleimung von furnierplatten wird zunehmend von dem dunklen phenol- auf das helle melaminharz umgestellt. viele mögen das dekorativere phenolharz nicht mehr sehen.

die frage ist was Du bestellt hast und ob Du dich auf die ältere bestellung bezogen hast. wenn Du Dich nicht ausdrücklich für das eine oder andere erklärtest, ist es Dein prob.. solltest Du "multiplex" bestellt haben, hast Du ja in beiden fällen multiplex bekommen.
es fragt sich auch, welche zeit zwischen den bestellungen lag, aber ein bichen aufklärung des lieferanten wäre auch nicht schlecht gewesen.

gut holz. justus.
 

Tomm

ww-ulme
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Hallo Justus,
danke erst mal für die Antwort.
Ich habe bei der zweiten Bestellung nur abstrakt bestellt: Also 10 x Bauteil Boden, 10x Deckel, 250 x Fachboden etc.. Eben weil ich davon ausgegangen bin, dass die Machart die selbe wie beim ersten mal ist.
Die Rechtsberatung sagt, dass wenn die erste Bestellung ohne Beanstandung angenommen wurde, man davon ausgehen könne, das die nächste in der selben Machart angefertigt wird. Ich bin nicht verpflichtet, alle Bestandteile nochmals anzugeben. Ich habe ja nicht mal Multiplex bestellt. Wenn man deine Ansicht konsequent fertig überlegt, könnte der Schreiner ja irgendein rumliegendes rotes HPL verwenden, weil es ja nicht explizit bestellt wurde. Der Rest wäre dann mein Problem. Oder?
Tomm
 

vollholz

ww-robinie
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Hallo,
es ist durchaus üblich, daß Details in Schichtaufbau und Verleimung bei Multiplex leicht variieren, je nach Zulieferer, evtl. auch nach Charge. Bei Buche-Multiplex gibt es noch mehr Unterschiede.
Insofern würde ich Justus recht geben-es wurde Multiplex als Trägermaterial geordert und geliefert. Daß der Mann nicht mitgedacht hat, spricht trotzdem nicht gerade für ihn.
Die Aussage der Rechtsberatung kann ich so nicht nachvollziehen.
Grüße,
Jens
 

Sven32

ww-fichte
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Hallo Tom,
ich schließe mich der Aussage von Jens an. Die Platte ist im Prinzip die gleiche "Machart" wie eine dunkel verleimte Platte. Wenn man es ganz genau nimmt ist die Trägerplatte, alos die Multiplex, technisch ein und das gleiche als kein Grund zur Reklamation. Wenn Du in Deiner Bestellung nicht darauf hingewiesen hast, dass die Kante sichtbar bleibt und Du daher eine dunkle Verleimung benötigst, ist das Dein Problem. Im Handel ist eine helle Verleimung kein Reklamationsgrund da die Platte der gleichen Technik entspricht.
@ Justus, bei der Birke wird derzeit nicht von dunkler Verleimung auf helle umgestellt. In Russland gebn die Werke derzeit zu der hellen Melaminverleimung ein Färbemittel dazu um eine dunkle Verleimung zu bekommen. Wenn man helle Melaminverleimung haben möchte muß man dies in der Bestellung angeben. Diese Umstellung ist seit Februar / März diesen Jahres vorgenommen worden.

mfg
Sven
 
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