Mit Tischlerarbeit unzufrieden, was tun?

spieler

ww-pappel
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Hallo zusammen,

um was geht es genau?
Wir haben in der Gemeinde gerade eine Kindertagesstätte gebaut (Fachwerkhaus saniert). Im Zuge dieser Arbeiten wurde im Bereich der 1-3 Jährigen vom Architekten der Auftrag für einen Wickeltisch mit Zuganstreppe vergeben. Genau diese Treppe ist nun das Problem.
Sie ist so konstruiert, dass sie unter den Wickeltisch geschoben werden kann. Damit die Treppe unter den Wickeltisch passt, sind die Trittstufen nun nur mit einem Auftritt von 7,5 cm gearbeitet. In der Praxis zeigt sich nun, dass dieses Mass für die Kinder nicht ausreicht. Die Treppe ist zu steil.
Soweit die bauliche Seite. Nun gibt es seit Dezember Gespräche mit dem Tischler mit dem Ziel einer Nachbesserung (das würde eine neue Treppe bedeuten). Der Herr zeigt sich wenig einsichtig und verweist auf andere Krippen die mit dieser Art Treppe keine Probleme hätten.
Was kann ich nun tun? Wo kann ich ich über die Leistung eines Tischlers "beschweren"? Mir fällt da die Handwerkskammer ein oder ist das die vollkommen falsche Adresse?
Ich will halt auch nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Da ich weiß, dass hier auch einige Profis/Gewerbnetreibende mitlesen wäre ich für Hinweise sehr dankbar.

Noch mal, ich will dem Herrn eigentlich nicht an den Karren fahren. Aber wenn so gar keine Kompromissbereitschaft da ist -.

Gruß
Spieler
 

derdad

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Ich weiss ja nicht wie es gelaufen ist, aber normalerweise sind die Architekten ja so stolz auf ihre Planung, dass sie selbst so kleine Arbeiten wie euren Wickeltisch dem Tischler genau vorschreiben wie er gemacht werden muss. Von wem stammt also die Planung?

lg
gerhard
 

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Wow, das ging ja schnell!

Hallo Gerhard,

also die Planung ist wohl vom Tischler. Auf meine Frage, welche Vorgaben er denn hatte, meine er:
Ein Wickeltisch mit Treppe und Schubladen in die vorhandene Nieschei einbauen.

Gruß
Spieler
 

civil engineer

ww-robinie
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Hallo,

darf man fragen in welcher Beziehung Du zu dem Tischler stehst? Bist Du der Auftraggeber oder der Vertreter des Auftraggebers? Scheint mir nach Deinen bisherigen Angaben recht verworren das ganze. Du schreibst, daß "vom Architekten der Auftrag...vergeben" wurde. Also ist der Architekt der Auftraggeber? Oder bist Du der Nutzer der Tagesstätte? Dann würde ich als Tischler auch nichts machen, da der Tischler nunmal nur mit dem Auftraggeber ein Vetragsverhältnis hat. Beschwerden von Nutzern brauchen ihn nicht zu interessieren.

Gruß
Jochen
 

spieler

ww-pappel
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Das hatte ich vergessen zu schreiben. Vielen Dank für den Hinweis.
Ich bin Mitglied des Kirchenvorstandes, der wiederum als Auftraggeber gegenüber dem Architekten auftritt.
Da der Architekt ja nun die Aufträge im Namen des Bauhernn (Kirchenvorstand) vergibt bin ich wohl auch für den Tischler ein Vertreter des Auftraggebers (ganz scghön kompliziert).

Gruß
Spieler
 

kobalt

ww-robinie
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Hallo Spieler,

ich bin zwar kein Fachmann, schon gar nicht im Treppenbau, denke aber, dass Du keine rechtliche Handhabe hast.

Damit die von Dir/Euch ausgesprochene Mängelrüge Aussicht auf Erfolg (= kostenfreie Nachbesserung) haben kann, muss die gelieferte Ware (= Leiter/Treppe) fehlerhaft sein. Aber was kannst Du ihm denn vorwerfen?

  • Die Treppe erfüllt irgendwelche Sicherheitsanforderungen nicht?
    Kaum, da sie nicht für die unbeaufsichtigte Benutzung durch Kleinkinder vorgesehen ist. Im Gegenteil, gleich nach Gebrauch soll sie wieder verstaut werden. Sämtliche Regelungen, die es gibt für Spielzeug oder Spielgeräte o.ä. greifen also nicht.
  • Die Treppe entspricht nicht den üblichen Normen?
    AFAIK gibt es für Leitern/Treppen zu Hochbetten, Wickeltischen, o.ä. keinerlei normative Regelungen. Sämtliche mir bekannten Vorschriften (z.B. DIN 18065, DIN 18334) beschäftigen sich im Innenbereich ausschließlich mit Treppen als Verbindung zwischen zwei Geschossen.
  • Widerspricht die Treppe den Regeln der ordnungsgemäßen Berufsaussübung (heißt das so?) eines Tischlers?
    Wäre zu prüfen. Ich gehe aber einfach mal davon aus, dass Materialauswahl, Konstruktion und Verbindungen nicht zu beanstanden sind.
  • Fehlt es der Leiter an einer vereinbarten Eigenschaft?
    Das wäre noch am ehesten ein Hebel. Allerdings ist zu prüfen, was genau vereinbart wurde. "Bau eine Treppe, die man unter dem Tisch verstauen kann" ist was ganz anderes wie "Bau eine Treppe, auf der unsere Kleinkinder bequem und ohne Hilfe auf den Wickeltisch kommen. Wenn's geht soll sie auch unter dem Tisch verstaubar sein."
    Du verstehst, was ich meine?
Abgesehen davon ist eine gütliche Einigung sowieso immer besser. Vielleicht könnt ihr euch ja auf einen Kompromiss verständigen.

Viel Glück,
kobalt
 

civil engineer

ww-robinie
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Hallo,

setzen wir mal voraus, daß Du in Deiner Funktion handlungsbevollmächtigt bist. "Beschweren" kannst Du Dich letztendlich nur vor Gericht. Die Handwerkskammer ist keine Einrichtung, die über dem Tischler steht. Natürlich kannst Du an die HWK schreiben, aber die Zeit ist vertan, weil die, selbst wenn sie wollten, nichts machen können.

Wenn auf dem Verhandlungsweg nichts zu erreichen ist, bleibt nur der Gerichtsweg.

Gruß
Jochen
 

derdad

Moderator
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Das hatte ich vergessen zu schreiben. Vielen Dank für den Hinweis.
Ich bin Mitglied des Kirchenvorstandes, der wiederum als Auftraggeber gegenüber dem Architekten auftritt.
Da der Architekt ja nun die Aufträge im Namen des Bauhernn (Kirchenvorstand) vergibt bin ich wohl auch für den Tischler ein Vertreter des Auftraggebers (ganz scghön kompliziert).

Gruß
Spieler

Ich würde mal sagen, wenn ihr den Architekten beauftragt habt, dann geht zum Architekten und teilt ihm eure Beanstandung mit.
lg
gerhard
 

rogy03

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Guten Tag Spieler

ich bin selbstständiger Tischler und arbeite viel für unseren Kindergarten oder Hort.
Ich kann mir nicht vorstellen das die Treppe ein so großen Projekt ist das diese nicht neu gebaut werden könnte. Solche öffentlichen Einrichtungen sind für jedes Unternehmen eine hervorragende Werbeplattform. Also wäre es sinnvoll für den Tischler diese Treppe nach Ihren Vorstellungen anzufertigen und sich nicht einfach Sturr stellen.
 

Glismann

ww-robinie
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Ich weiß nicht, aus wievielen Leuten Euer Kirchenvorstand besteht.
Aber die Kirchengemeinden für die ich arbeite haben da ca. 4-8 "Vorstände"
Jetzt suche mal einen Tischler, der die arbeiten zur Zufriedenheit aller herstellt.
Auch ist der Vorstand nur gemeinschaftlich verantwortlich.

Was sagt den der Gebäudeplaner?
Wurde der schon befragt?
 
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