Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk endlich in Kraft

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(10.03.2010) Die rund 860 000 Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk haben ab heute (10.03.2010) wieder einen Mindestlohn. Er tritt am Tage nach der heutigen (9. März 2010) Veröffentlichung der Zweiten Mindestlohnverordnung für die Branche der Gebäudereinigung im Bundesanzeiger in Kraft. Durch die Rechtsverordnung wird der zwischen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und dem Bundesinnungsverband für das Gebäudereiniger-Handwerk bereits am 29. Oktober letzten Jahres abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag auf alle in- und ausländischen Betriebe der Branche erstreckt, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht. [...]

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