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(18.04.2013) Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, "keine Hunde und Katzen zu halten" ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 20.03.2013.
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