Mieter von Gewerberäumen können Schönheitsreparaturen selbst durchführen

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Fachhandwerkerklauseln jetzt auch in Gewerbemietverträgen unwirksam

(18.11.2011) Düsseldorf/Berlin (DAV). Die auch in Gewerberaummietverträgen genutzte Klausel, dass man "Schönheitsreparaturen laufend auf eigene Kosten fachgerecht durchführen lassen muss", ist unwirksam. Auch Mieter von Gewerberäumen können die Schönheitsreparaturen selbst vornehmen, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 09.12.2010 (Az: 10 U 66/10). Das teilen die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit. [...]

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