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(07.04.2010) Der Eigentümer einer Immobilie kann eine ganze Reihe von Nebenkosten auf seine Mieter umlegen. Unter anderem zählen dazu die Ausgaben für die Müllentsorgung, die ja schließlich den Bewohnern eines Hauses dient. Doch nicht für alle Entscheidungen, die der Eigentümer in dieser Hinsicht trifft, müssen die Mieter gerade stehen. Sind die Abfallkapazitäten bei weitem zu groß gewählt, dann können sich die Betroffenen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gegen eine Umlage wehren. [...]
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