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Dringend nötige Renovierungen und sinnvolle Verbesserungen von Wohnungen kann ein Mieter normalerweise nicht verhindern, selbst wenn sie ihm unangenehm sind. Besteht der Eigentümer darauf und setzt auch den Mieter rechtzeitig in Kenntnis, dann muss man die Arbeiten dulden. Doch es gibt Grenzen: Der Anbau eines Zweitbalkons beispielsweise dient nicht unbedingt der Qualitätssteigerung einer Immobilie (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 63 S 77/05).
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Dringend nötige Renovierungen und sinnvolle Verbesserungen von Wohnungen kann ein Mieter normalerweise nicht verhindern, selbst wenn sie ihm unangenehm sind. Besteht der Eigentümer darauf und setzt auch den Mieter rechtzeitig in Kenntnis, dann muss man die Arbeiten dulden. Doch es gibt Grenzen: Der Anbau eines Zweitbalkons beispielsweise dient nicht unbedingt der Qualitätssteigerung einer Immobilie (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 63 S 77/05).
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