Mieter muss Böden bei normalem Gebrauch nicht erneuern

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Eine Meldung bei openPR.de von Immowelt AG vom 20.09.2007 - 11:50 - Für die gewöhnliche Abnutzung von Teppich- oder Parkettböden müssen Mieter nicht aufkommen. Nur wenn schwere Schäden wie Brandlöcher verursacht wurden, muss ...

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