Mieter hat Recht auf Untervermietung

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Mieter haben laut Gesetz Anspruch darauf, einen Teil ihrer Wohnung unterzuvermieten, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies gilt selbst dann, wenn der Mieter überwiegend gar nicht mehr selbst in der Wohnung lebt, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

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