ibr-online.de
ww-pappel
- Registriert
- 15. Juni 2007
- Beiträge
- 0
(08.04.2010) Sind im Mietvertrag bestimmte Sicherungsmaßnahmen der Wohnanlage vereinbart, kann der Mieter keine darüber hinausgehenden Maßnahmen vom Vermieter verlangen. Mit dieser Begründung wies das Kammergericht Berlin am 07.07.2008 (AZ: 8 U 33/08) einen Mieter ab, der die Kosten für Sicherungsbeschläge an der Balkontür vom Vermieter ersetzt haben wollte. [...]
Weiterlesen auf ibr-online.de
Weiterlesen auf ibr-online.de