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(06.10.2011) Ergibt sich aus der jährlichen Betriebskostenabrechnung eine Steigerung der Kosten und damit auch eine entsprechende Nachzahlung, kann der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen auf eine angemessene Höhe anpassen. Nicht erlaubt ist aber ein sogenannter "Sicherheitszuschlag" auf die Betriebskostenvorauszahlungen. [...]
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