Hallo erst einmal,
dies ist mein erster Beitrag und ich lege einfach mal los:
Ein bisschen zu meiner Person:
Ich habe im Jahr 2005 meine Weiterbildung zum staatl. gepr. Holztechniker absolviert. Nebenbei wollte ich wie einige andere Techniker auch meine Meisterprüfung ablegen. Die Teile II, III und IV habe ich geschafft. Im Teil I bin ich mit meinem Meisterstück durchgefallen und die Arbeitsprobe habe ich jedoch bestanden. Damals hieß es ich könnte innerhalb von sieben Jahren die Prüfung wiederholen.
So, ich wollte eigentlich erst nächstes Jahr wieder einen "Versuch" starten und fing vor ca. einem Monat an Informationen zu sammeln.
Und siehe da, gut dass ich dieses Jahr nach gefragt habe. Denn wie ich erfahren musste wurden in der Zwischenzeit neue Verordnungen aufgesetzt und die Frist für Nachprüfer nach alter Verordnung verstreicht im Juni 2010. Also dieses Jahr!
So nun meine Fragen an euch:
Ich wollte (auch wenn es evtl. langweilig ist, weil viele das machen) ein Hifi-Board bauen. Mir schwebt vor einen Schubkasten mit Vollauszug aus Vollholz und eine Drehtür darin einzubauen.
Meine "Besonderheiten" die das Möbel meisterhaft machen sollen liegen darin, dass die Türen und der Schubkasten nicht auf herkömmliche Art zu öffnen sind. Sondern eigene Öffnungs- und Schließsysteme eingebaut werden.
dies ist mein erster Beitrag und ich lege einfach mal los:
Ein bisschen zu meiner Person:
Ich habe im Jahr 2005 meine Weiterbildung zum staatl. gepr. Holztechniker absolviert. Nebenbei wollte ich wie einige andere Techniker auch meine Meisterprüfung ablegen. Die Teile II, III und IV habe ich geschafft. Im Teil I bin ich mit meinem Meisterstück durchgefallen und die Arbeitsprobe habe ich jedoch bestanden. Damals hieß es ich könnte innerhalb von sieben Jahren die Prüfung wiederholen.
So, ich wollte eigentlich erst nächstes Jahr wieder einen "Versuch" starten und fing vor ca. einem Monat an Informationen zu sammeln.
Und siehe da, gut dass ich dieses Jahr nach gefragt habe. Denn wie ich erfahren musste wurden in der Zwischenzeit neue Verordnungen aufgesetzt und die Frist für Nachprüfer nach alter Verordnung verstreicht im Juni 2010. Also dieses Jahr!
So nun meine Fragen an euch:
- Gibt es hier jemanden dem es genauso geht wie mir? Also quasi auf dem letzten Drücker noch ein Meisterstück nach alter Verordnung anzufertigen.
- Weiß jemand wie lange ich nochmal max. an Stunden für ein Meisterstück investieren darf. Waren das 120 oder 160 Arbeitsstunden?
- Hat rein zufällig noch jemand eine grobe Übersicht wie die Anforderungen an das Meisterstück aussahen?
Ich wollte (auch wenn es evtl. langweilig ist, weil viele das machen) ein Hifi-Board bauen. Mir schwebt vor einen Schubkasten mit Vollauszug aus Vollholz und eine Drehtür darin einzubauen.
- Weiß jemand ob es Probleme geben könnte, wenn der Korpus hauptsächlich lackiert ist und nur der Schubkasten aus Vollholz ist?
Meine "Besonderheiten" die das Möbel meisterhaft machen sollen liegen darin, dass die Türen und der Schubkasten nicht auf herkömmliche Art zu öffnen sind. Sondern eigene Öffnungs- und Schließsysteme eingebaut werden.