Meisterprüfung (Teil I) nach alter Verordnung

DKseven

ww-kastanie
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Hallo erst einmal,

dies ist mein erster Beitrag und ich lege einfach mal los:
Ein bisschen zu meiner Person:
Ich habe im Jahr 2005 meine Weiterbildung zum staatl. gepr. Holztechniker absolviert. Nebenbei wollte ich wie einige andere Techniker auch meine Meisterprüfung ablegen. Die Teile II, III und IV habe ich geschafft. Im Teil I bin ich mit meinem Meisterstück durchgefallen und die Arbeitsprobe habe ich jedoch bestanden. Damals hieß es ich könnte innerhalb von sieben Jahren die Prüfung wiederholen.

So, ich wollte eigentlich erst nächstes Jahr wieder einen "Versuch" starten und fing vor ca. einem Monat an Informationen zu sammeln.
Und siehe da, gut dass ich dieses Jahr nach gefragt habe. Denn wie ich erfahren musste wurden in der Zwischenzeit neue Verordnungen aufgesetzt und die Frist für Nachprüfer nach alter Verordnung verstreicht im Juni 2010. Also dieses Jahr!
So nun meine Fragen an euch:

  • Gibt es hier jemanden dem es genauso geht wie mir? Also quasi auf dem letzten Drücker noch ein Meisterstück nach alter Verordnung anzufertigen.
  • Weiß jemand wie lange ich nochmal max. an Stunden für ein Meisterstück investieren darf. Waren das 120 oder 160 Arbeitsstunden?
  • Hat rein zufällig noch jemand eine grobe Übersicht wie die Anforderungen an das Meisterstück aussahen?

Ich wollte (auch wenn es evtl. langweilig ist, weil viele das machen) ein Hifi-Board bauen. Mir schwebt vor einen Schubkasten mit Vollauszug aus Vollholz und eine Drehtür darin einzubauen.

  • Weiß jemand ob es Probleme geben könnte, wenn der Korpus hauptsächlich lackiert ist und nur der Schubkasten aus Vollholz ist?

Meine "Besonderheiten" die das Möbel meisterhaft machen sollen liegen darin, dass die Türen und der Schubkasten nicht auf herkömmliche Art zu öffnen sind. Sondern eigene Öffnungs- und Schließsysteme eingebaut werden.
 

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Meisterprüfungsausschuss

Hi,

normalerweise gibt es in jeder HWK einen Meisterprüfungsausschuss, der Dir genau diese Fragen beantworten kann.

Also am besten zu der HWK gehen, die für Deine Region zuständig ist und dort nach dem richtigen Ansprechpartner fragen. Dann hast Du nicht nur Vermutungen, sondern hoffentlich klare Aussagen, welche Anforderungen Dein Meisterstück erfüllen muss.

Und schlussendlich muss ja auch der Meisterprüfungsausschuss Dein Meisterstück prüfen/abnehmen. Auch die Zeichnung muss nach meinem Kenntnisstand vorher genehmigt werden, jedenfalls war das bei mir noch so.

Beste Grüße!
 

DKseven

ww-kastanie
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Hallo,

ich habe ja bei zwei Handwerkskammern (dort wo ich durchgefallen bin und bei der HWK die nun für mich ortsansässig ist) angerufen und beide waren schon fast überfordert als ich nur wissen wollte wie lange ich denn max. an einem Meisterstück arbeiten darf. :rolleyes:

Mein aktueller Stand ist eine Aussage von drei bis vier Wochen. Aber genauere Daten müsse man nochmal nachschauen, hieß es am Telefon... und das von einem Verantwortlichen aus dem Bereich Prüfungsausschuss :rolleyes:

Nach dieser Aussage habe ich dann erst diesen Beitrag hier erstellt um vielleicht schneller etwas rauszufinden.
Denn ich muss meinem Arbeitgeber noch unterbreiten, dass ich vor habe meine Prüfung abzulegen.
Und dann würde ich gern in das Gespräch mit den Infos gehen, wo ich dann sagen kann, dass ich max. 4 oder 3 Wochen nicht einsatzfähig sein werde...

Das mit dem Zeichnungen einreichen und zur Prüfung freigeben lassen ist mir natürlich noch bekannt :emoji_wink:
 

MaHo

ww-robinie
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Meisterprüfung

Hallo,
Meisterstück Zeitdauer max. 160 std. ,richtet sich aber auch nach Größe und Schweregrad(soll heißen, wie umfangreich u. ausgeklügelt dein Meisterstück,freilich innerhalb der Anforderungen)
ich hatte 1998 nur Teil 1+2 Meisterprüfung gemacht, wobei teil 2 abgeschlossen undTeil 1 Abnahme der Unterlagen(Zeichnung ,Kalkulation,Beschreibung) und hatte 5 Jahre zeit, den rest nachzuholen.
würde in vor ort ansässige Meisterschulen gehen und dort mal einige Dozenten u.Meisterschüler abfangen und dein problem gut "verkaufen"
da wird man dir bestimmt helfen können(nimm dein Techniker-Diplom als Kopie mit:emoji_wink:)
Kann dir gerne meine Prüfungsanforderungsbroschüre für Schleswig-Holstein zeigen
 

DKseven

ww-kastanie
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`nabend

ich wollte euch nur informieren, dass ich nach wie vor keine Infos von der HWK erhalten habe. Selbst meine Firma, die sich jetzt mal eingeschaltet hat, hat ebenfalls noch keine Antwort erhalten. Na ja, es zieht sich ziemlich hin und der mal irgendwann angedachte Termin rückt näher und näher.

Außerdem stelle ich euch jetzt vielleicht bescheiden Fragen. Aber es ist jetzt ein paar Jährchen her und damals wusste der Dozent was wann und wie einzureichen war. Der Dozent hatte damals auch von allen alles eingesammelt und weitergeleitet während wir uns ja noch auf den Technikerabschluss konzentriert haben :rolleyes:
Und da wollte ich nur mal sicher gehen und hier nachfragen:

Schritt 1 (abgesehen von der Anmeldung) ist doch die Einreichnung des Entwurfs + Beschreibung. Da geht es doch noch nicht um Kalkulation, oder?

Schritt 2 ist doch nach der Genehmigung dann die Fertigungszeichnung und eine Kalkulation zu erstellen und wiederum einzureichen, richtig?

Schritt 3
endlich kann die Fertigung los gehen.

Ich habe von meinen alten Rechner leider nur noch die finalen Zeichnungen, Kalkulationen und Beschreibungen vom nicht bestandnen Meisterstück behalten. Daher komme ich gerade auf die Fragen wie das nochmal mit Reichenfolge war.
 

PfälzerHolzwurm

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Hi DKseven,

ich bin neu hier und dies ist mein erster Eintrag!
Aber ich musste einfach antworten, find das echt doof was die HWK´s mit dir machen!
Darf man fragen, wo du ortsansässig bist?
Ich mache derzeit meine Meisterausbildung in Karlsruhe und da geht es gerade auf die Prüfung zu!
Die Reihenfolge die du beschrieben hast ist korrekt,
allerdings bei uns(in KA/Baden-Würtemberg) war die Entwurfsabgabe/genehmigung bereits!
Ich hoffe das du noch rechtzeitig die nötigen informationen bekommst!

Gruß aus der Pfalz

Toby
 

DKseven

ww-kastanie
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Hallo Toby und willkommen im Forum (wobei ich ja auch noch nicht lange hier angemeldet bin :rolleyes:emoji_slight_smile:

Ich bin in Bielefeld ansässig UND mittlerweile habe ich einen Termin :emoji_slight_smile: Die Anmeldung ist abgeschlossen, die Prüfungsgebühren sind überwiesen und jetzt sitze ich an meiner Entwurfsmappe und will die spätestens Mitte nächste Woche abgeben.

Dann heißt es erstmal Daumendrücken ob`s von den Ansprüchen her reicht.
Der Termin ist am 19.07., also nicht mehr lang hin :emoji_open_mouth:

Daniel
 

DKseven

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Hallo zusammen,

endlich habe ich ein OK für den Entwurf!
D.h. in der jetzt nur noch einen verbleibenen Woche werde ich mich an die Fertigungszeichnungen setzen.

Von dem weiteren Ablauf habe ich von der HWK nur Angaben meines zuständigen Schau- bzw. Überwachungsmeister bekommen und was ich demjeigen vorzulegen habe.
Z.B. muss ich einen Fertigungsbericht mit täglichen Eintragungen erstellen und ihm bei der Kontrolle zur Durchsicht und Abzeichnung vorlegen.

Des Weiteren muss ich beim Abgabetermin alles vom Schaumeister unterschriebene + die Fertigungszeichnung mitbringen. Sowie eine Nachkalkulation.

So weit so gut und im wesentlichen weiß ich ja noch ungefähr wie die Abläufe waren. Nur steht in keinem Schreiben von der HWK jetzt was von Vorkalkulation oder Stücklisten, etc. die bis dann und dann einzureichen sind.... :mad:
Das ist doch das Wesentliche an dem Meisterstück!? Oder muss man das nur dem Schaumeister zeigen? Ich dachte das müsste jetzt als nächstes eingericht werden, oder nicht?

Alles in allem bin ich froh, wenn bald alles vorbei ist.
Der bisherige Verlauf mit der jetzigen HWK ist mehr als enttäuschend. Doppelte Rechnungen können sie schreiben, aber Unterlagen zum Ablauf, etc. zu schicken, darauf kommen Sie irgendwie nicht.
So langsam frage ich mich wofür ich bei der jetzt für mich zuständigen HWK fast das Doppelte an Gebühren für meine Wiederholungsprüfung zahlen muss, wenn von deren Seite aus so gut wie gar nichts kommt.

Sorry, wenn ich mich gerade ausko**e. Aber das stinkt mir gerade gewaltig.
Und wenn ich wegen dem bescheidenen Verlauf und dem knappen Zeitraum der mir jetzt für die Ausarbeitung nur noch bleibt, etc. wieder durchfalle, dann weiß ich auch nicht mehr weiter ...

Nur noch diese paar Fragen an euch (weil Sonntag ist, und ich morgen die HWK erst wieder erreiche) :rolleyes:
Gibt es Vorlagen für die Kalkulation oder kann ich meine bisher erstellte Excel-Tabelle nutzen und so ausdrucken? (eine seperate Beschläge und Ablaufliste erstelle ich gerade) Achso. Maschinen- oder Bankstundensätze weiß ich leider nicht. Gibt es da von euch aus noch ein/zwei Zahlen für mich?
Bankstunden: xx€/h, CNC: xx€/h, Kreissäge, etc...
 

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