Mecklenburg-Vorpommern: Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen

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(22.06.2012) Gestern hat der Landtag in seiner 20. Sitzung dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern von CDU und SPD mit großer Mehrheit zugestimmt. Danach müssen Firmen, die für das Land arbeiten, künftig ihren Beschäftigten mindestens 8,50 Euro in der Stunde zahlen.
(Quelle: id Verlag)

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