Maschinenlehrgang I und II

Tischler-Kalle

ww-robinie
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Hallo Menschen,

eine Frage brennt mir auf der Seele. Um diese zu beantworten muss ich am Montag bei der HWK anrufen, aber Ihr wisst ja wie das ist, wenn mann etwas "dringend" wissen will.....

Mein folgender Wissensstand ist der, dass wenn zu meiner Lehrzeit (1985) ein Lehrling älter war als 18 Jahre, er an den Maschinen auch ohne Maschinenlehrgang arbeiten durfte. Habe ich das noch richtig in Erinnerung?????:confused:

Mittlerweile gibt es ja 2 Teile für den Maschinenlehrgang.
Könnte mich mal jemand über den aktuellen Stand aufklären. Vielleicht jemand der aktuell ausbildet? Lag ich mit meiner Erinnerung überhaupt richtig?
 

pinoccio

ww-fichte
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hallo kalle,

ich habe vor kurzem einen erwachsenenqualifizierungslehrgang zum tischler erfolgreich beendet und hatte dabei 3 verschiedene maschinenlehrgänge zu absolvieren. was genau in den einzelnen bereichen zu leisten war, müßte ich noch einmal nachschlagen, wenn dich denn die details interessieren.

pinoccio
 

raftinthomas

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ja latürnich,

jeder der volljährig (und mündig usw) ist, darf nach vorheriger einweisung an maschinen arbeiten- ob lehrling oder hilfsarbeiter ist erst mal egal.
 

magmog

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guude,

ich habe kürzlich einen ausdrücklichen hinweis der BG gelesen, dass bei erwachsenen definitiv kein maschinenkurs gefordert ist, aber der verantwortliche muß eine genaue einweisung und überwachung stattfinden lassen.
im schadensfall ist der verantwortliche dann schnell der dumme.

deswegen empfiehlt sich ein maschinenkurs. danach liegt zu mindest ein teil der verantwortung bei dem maschienausbilder.
trotzdem die einweisung und jährliche sicherheitunterweisung nicht vergessen, am besten nch chekliste und mit unterschrift der unterwiesenen.
die BGs werden zunehmend schärfer im suchen nach leuten, die die gesundungskosten und rentenansprüche mittragen, zumal die beitragsgutschriften für unfallfreiheit auf betreiben der EU abgeschafft werden sollen.
da kommt auf uns betriebsleiter noch einiges zu!

gut holz! justus.
 

Eick

ww-nussbaum
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jeder der volljährig (und mündig usw) ist, darf nach vorheriger einweisung an maschinen arbeiten

Nunja, das würde ich so nicht in den Raum stellen.
Natürlich ist die gesamte Situation über 18Jhare grundlegend anders, jedoch darf man allein aufgrund des Alters keinen Freibrief erwarten.

Wer über 18 Jahre ist, darf nach einer entsprechenden Einweisung an den Maschinen arbeiten. Stimmt schon. Doch er darf nur Arbeiten, Rüsten und Einstellen darf nur jemand mit Maschinenschein. Er wäre somit lediglich ein menschliches Vorschubgerät.
Und egal in welchem Falle, wenn was passiert ist der verantwortliche derjenige, der die Schuld kriegt.

In meinem Lehrbetrieb hatten aber auch die wenigsten gesellen einen maschinenschein. Es gab wohl eine Sonderregelung, die sich auf die Berufserfahrung bezieht. Doch sowas würde ich immer ganz genau bei der zuständigen Handwerkskammer erfragen. Die sollten das am Besten wissen...

Schöne Grüße aus Sachsen,
derEick
 

Tischler-Kalle

ww-robinie
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Nunja, das würde ich so nicht in den Raum stellen....In meinem Lehrbetrieb hatten aber auch die wenigsten gesellen einen maschinenschein. ...
Schöne Grüße aus Sachsen,
derEick

Huhu,

ein Geselle ohne Maschinenschein? Dann waren es doch keine Gesellen sonder Angelernte? Oder wie geht das :confused:
 

raftinthomas

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nein,

das glaub ich so nicht. jeder, der volljährig etc ist, darf alle aufgaben übernehmen, für die er unterwiesen wurde. dazu zählt auch rüsten und einstellen.
der maschinenschein bestätigt lediglich, dass alle notwendigen unterweisungen an den standartmaschinen gemacht wurden. wesentlich mehr nicht.
das rüsten und einstellen eines vierseiters wird im maschinenkurs genau so wenig gemacht wie kettensäge usw. trotzdem dürfen auch damit geselllen und helfer arbeiten.
ich wette da mal flott nen hunni drauf. schlägst du ein, eick?
 

Chris70

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Hallo

im Lehrgangsbegleitheft der Holz-BG steht:

Nach § 22 des Änderungsgesetzes vom 24. 2.1997 zum
Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche nicht mit
Arbeiten beschäftigt werden, die mit Unfallgefahren ver-
bunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugend-
liche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder
mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwen-
den können.
Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber
noch nicht 18 Jahre alt ist.
Das Verbot gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher,
soweit
- dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforder-
lich ist
- ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen
gewährleistet ist
- der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen unter-
schritten wird.

Ausbildungsziele und die einzelnen Ausbildungsschritte
sind in den Ausbildungsordnungen oder Rahmenlehr-
plänen festgelegt.
Die Ausbildung an Tischfräsmaschinen und Handketten-
sägemaschinen soll in der Regel erst nach der einjährigen
Grundausbildung beginnen.
Die betriebliche Grundunterweisung ist Voraussetzung für
das sichere Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen.
Der überbetriebliche Lehrgang TSM festigt und erweitert
die Kenntnisse für das sichere Arbeiten an Holzbearbei-
tungsmaschinen.


Das Heft kann übrigens kostenlos bei der Holz-BG heruntergeladen werden.
HBG - Holz-Berufsgenossenschaft - Aus- und Fortbildung

Gruß Chris
selbst-schreinern.de
 

carsten

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Hallo

unser Lehrling hatte just vor 2 Wochen seinene TSM 3 da war tatsächlich auch die Kettensäge Teil der Ausbildung. Finde ich gut das die die auch ansprechen
 

Jungschiss

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Hallo

im Lehrgangsbegleitheft der Holz-BG steht:

Nach § 22 des Änderungsgesetzes vom 24. 2.1997 zum
Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche nicht mit
Arbeiten beschäftigt werden, die mit Unfallgefahren ver-
bunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugend-
liche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder
mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwen-
den können.
Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber
noch nicht 18 Jahre alt ist.
Das Verbot gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher,
soweit
- dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforder-
lich ist
- ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen
gewährleistet ist
- der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen unter-
schritten wird.

Ausbildungsziele und die einzelnen Ausbildungsschritte
sind in den Ausbildungsordnungen oder Rahmenlehr-
plänen festgelegt.
Die Ausbildung an Tischfräsmaschinen und Handketten-
sägemaschinen soll in der Regel erst nach der einjährigen
Grundausbildung beginnen.
Die betriebliche Grundunterweisung ist Voraussetzung für
das sichere Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen.
Der überbetriebliche Lehrgang TSM festigt und erweitert
die Kenntnisse für das sichere Arbeiten an Holzbearbei-
tungsmaschinen.


Das Heft kann übrigens kostenlos bei der Holz-BG heruntergeladen werden.
HBG - Holz-Berufsgenossenschaft - Aus- und Fortbildung

Gruß Chris
*********************

Hallo!

Das heisst also ich kann auch den 16 jährigen Lehrling im 1. Lehrjahr unterweisen an der Kreissäge oder Handkreissäge und Ihn unter Aufsicht arbeiten lassen...Es dient dem Ausbildungsziel!?

Oder wie ist das jetzt? Es heisst ja :
Das Verbot gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher,
soweit
- dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforder-
lich ist
- ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen
gewährleistet ist
 

raftinthomas

ww-robinie
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ja,

du darfst den 16jährigen unter AUFSICHT arbeiten lassen. das bringt dir aber nicht soo viel. denn bei daueraufsicht machst du es besser selbst. und bei "gelegentlicher" aufsicht muss es schon echt ne 100%ige sache sein, zb an einer plattensäge mittlere formate sägen.
 

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Maschinenschein über 18

Hallo Leute,

definitiv ist es falsch, dass Menschen über 18 ohne Maschinenlehrgang an den Maschinen arbeiten dürfen. Sicher darf eine Einweisung geschehen, der Arbeitende muss dann aber ständig beaufsichtigt werden. Im BGJ hatten wir alle noch keinen Schein (ich war damals schon volljährig), durften an den Maschinen arbeiten, unser Ausbilder stand daneben und schaute, ob wir es auch richtig machten. Im 2. Lehrjahr war dann der Schein Pflicht für ALLE, egal, ob unter oder über 18. Ich habe meine Lehre 1990. beendet und ich glaube kaum, dass sich seitdem etwas geändert hat, ist höchstens noch strenger geworden.

Viele Grüße Dagmar
 

raftinthomas

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Hä?

Das hiesse im Umkehschluss, dass Hilfsarbeiter erst mal einen Maschinenschein machen müssten.
Und das ist Unsinn. Ich kann als Meister oder ähnlich Qualifizierter jeden Volljährigen in Maschinenarbeiten ohne wenn und aber einweisen. Und das ohne Beaufsichtigung.
 
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