Hallo Ihr Woodworker!
Da ich sehr viel Zeit mit dem bauen von diversen Kleinstmöbeln verbringe und gerne noch mehr erschaffen würde, hier meine Frage:
Gibt es irgendeine Mögkichkeit als Nicht-Tischler und natürlich dann auch Nicht-Tischlermeister OFFIZIELL selbsgebaute Möbel zu verkaufen? Gibt es irgendwelche Ausnahmen in Bezug auf Handwerkskammer?
Alles was ich als "Kammerfreie" Holz-Berufe gefunden habe, passt nicht wirklich.
(Instrumentenbauer, Holzspielzeugmacher etc.)
Was ist, wenn man die Möbel:
-Evtl. als Kunstobjekte?
-Als Unikate?
-Oder....?
verkauft???
Wäre sehr nett, ein paar Antworten zu erhalten!
Es freut sich ein frischer woodworker!
Da ich sehr viel Zeit mit dem bauen von diversen Kleinstmöbeln verbringe und gerne noch mehr erschaffen würde, hier meine Frage:
Gibt es irgendeine Mögkichkeit als Nicht-Tischler und natürlich dann auch Nicht-Tischlermeister OFFIZIELL selbsgebaute Möbel zu verkaufen? Gibt es irgendwelche Ausnahmen in Bezug auf Handwerkskammer?
Alles was ich als "Kammerfreie" Holz-Berufe gefunden habe, passt nicht wirklich.
(Instrumentenbauer, Holzspielzeugmacher etc.)
Was ist, wenn man die Möbel:
-Evtl. als Kunstobjekte?
-Als Unikate?
-Oder....?
verkauft???
Wäre sehr nett, ein paar Antworten zu erhalten!
Es freut sich ein frischer woodworker!