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(14.06.2013) Die Klage des Auftraggebers wegen eines Bienenhauses aus Holz gegen den Zimmermann auf Rückabwicklung und Schadenersatz blieb erfolglos. Die Mängel am Bienenhaus beruhten auf der schlechten Qualität des vom Auftraggeber selbst gelieferten Holzes. [...]
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