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(22.02.2010) Das Landesverfassungsgericht hat durch Urteil vom 16.02.2010 der Verfassungsbeschwerde einer Wohnungsgesellschaft aus Zielitz (Bördekreis) gegen § 6c des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt stattgegeben (Aktenzeichen: LVG 10/09). Die mit Gesetz vom 17. Dezember 2008 neu gefasste Vorschrift betrifft die Erhebung von Ausbaubeiträgen von Anliegern, deren Höhe sich grundsätzlich nach der Grundstücksgröße richtet. Sie sieht vor, dass übergroße Grundstücke mit nicht mehr als fünf Wohneinheiten nur begrenzt heranzuziehen sind. Die Einzelheiten der Begrenzung sind in den Beitragssatzungen zu regeln. [...]
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