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(22.05.2013) Das Jobcenter Münster muss einem Hartz-IV-Empfänger vorläufig ein Darlehen zur Tilgung von Strom- und Gasschulden in Höhe von rund 3.000 Euro bewilligen. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. In dem konkreten Fall bestand laut LSG keine andere Möglichkeit, die Wohnung des Leistungsempfängers wieder mit Strom zu versorgen (Beschluss vom 13.05.2013, Az.: L 2 AS 313/13 B ER). [...]
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