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(23.08.2012) Die Berliner Wohnaufwendungsverordnung ist nicht auf Bezieher von Sozialhilfe nach dem SGB XII anwendbar. Aus diesem Grund hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 21.08.2012 den Normenkontrollantrag eines nach dem SGB XII Anspruchsberechtigen als unzulässig verworfen. Der Antrag hatte sich gegen die Verordnung und die dort vorgesehenen ... [...]
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