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(29.04.2013) Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam hat die Berliner «Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch» (Wohnaufwendungenverordnung, WAV) und die dort vorgesehenen Gesamtangemessenheitsgrenzen («Leistungssätze für Unterkunft und Heizung») für unwirksam erklärt. [...]
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