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(20.03.2013) Haben Hilfebedürftige die ihnen für das Begleichen der Miete gewährten Zahlungen wiederholt zweckwidrig verwendet, muss das Jobcenter die aufgelaufenen Mietschulden nicht übernehmen. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart mit Beschluss vom 13.03.2013 entschieden und den Eilantrag einer Familie abgelehnt, die bei ihrem Vermieter mit der Miete im Rückstand ist (Az.: L 2 AS 842/13 ER-
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