LSG Baden-Württemberg: Jobcenter muss für Mietrückstände nach mehrfacher Mittelzwecke

ibr-online.de

ww-pappel
Registriert
15. Juni 2007
Beiträge
0
(20.03.2013) Haben Hilfebedürftige die ihnen für das Begleichen der Miete gewährten Zahlungen wiederholt zweckwidrig verwendet, muss das Jobcenter die aufgelaufenen Mietschulden nicht übernehmen. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart mit Beschluss vom 13.03.2013 entschieden und den Eilantrag einer Familie abgelehnt, die bei ihrem Vermieter mit der Miete im Rückstand ist (Az.: L 2 AS 842/13 ER-:emoji_sunglasses:. [...]

Weiterlesen auf ibr-online.de
 
Oben Unten