Leitertreppe gehbar? Hat jemand Erfahrungen mit steilen Treppen außerhalb der Norm?

Schreinersein

ww-esche
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Moin an die Forianer,

ich habe hier grad einen Treppenschrank in der Vorplanung, um zu schauen, ob das überhaupt funktioniert.
Gebaut habe ich so eine Treppe in Richtung Leitertreppe geht bisher noch nicht. Daher meine Frage: hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit Treppen um die 45° gemacht? Schrittmaß kommt bei 619mm raus, liegt zwar im Bereich 590-650mm, allerdings ist das ja für eine Steigung bis 38° angegeben.

Das ganze geht hoch zu einem Spitzbodenbereich, also kein expilizter Wohnraum, sondern eher nobler Stauraum.

Anbei der erste Entwurf, damit man sehen kann, worum es geht.
Freue mich über Hinweise

Gruß
Jan
 

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brubu

ww-robinie
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Das ist nur eine steile normale Treppe. Ich erlebe von "Fachleuten" auch Kritik wenn ich so etwas planen muss. In alten Häusern geht es oft nicht anders. Eine Treppe war etwa 210/210 Steigung/Auftritt, eine andere auch. Da war früher eine viel steilere drin und die Eigentümer finden sie heute richtig bequem. Selber begehe ich täglich eine solche Treppe. Nur weil es nicht mehr den normalen heutigen Normen entspricht muss es nicht schlecht sein. Ob und wie weit man sich gegenüber dem Auftraggeber bei euch absichern muss weiss ich nicht.
 

Moosheini

ww-kastanie
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Was genau ist deine Frage? Funktionieren wird die Treppe allemal, ich meine eine Leiter funktioniert ja auch. Die Frage ist ob sie bequem zu besteigen ist, das ist wie bei jeder üblichen Raumspartreppe auch ein schwieriges Thema, sehr individuell und mit Kompromissen verbunden.
 

magmog

ww-robinie
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Guuden,

baurechtlich unterliegt eine zusätzliche Treppe, die kein Fluchtweg ist, geringeren Anforderungen als notwendige Treppen.
Sie mit kann einer Neigung von mehr als 45° ausgebildet sein und darf eine nutzbare Laufbreite zwischen 50 cm und 80 cm haben.

Die genauen Bestimmungen finden sich in der DIN 18065 Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße.
Außerdem gelten die jeweiligen Landesbauordnungen (LB:emoji_open_mouth:.
 

Schreinersein

ww-esche
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Oh, habe keine Benachrichtigung über die Antworten erhalten... Danke schonmal dafür.

Klar kennt man auch steile Treppe, vor allem, wenn man schonmal in NL in Häusern war.
Aber mir fehlt ein wenig die Erfahrung oder Beispieltreppen zum Messen. Fragen die sich stellen sind z.B.:

-Bis zu welcher Auftrittsbreite kann man eine Steile Treppe noch vorwärts sicher runter laufen.

-Gibt es eine Anpassung der Schrittmaßregel? Diese gilt ja nur für Treppen bis 37°. Oder kann man die trotzdem für steilere Treppen anwenden? Oder muss da der Schrittmaßbereich verkleinert werden, weil es mehr ans 'klettern' geht?

Auch danke für den Ausflug in die Staaten, das muss ich mir mal anschauen, allerdings scheinen einige Punkte auch Gesetzeslagen vor Ort zu berücksichtigen. Und dann noch das Umrechnen der Maße ...

@magmog , das ist eine Treppe hoch zum Spitzboden, also Speicher/Lagerraum. Im Bestand, evtl gibt es eine Baugenehmigung, aber wenn, dann wird das da nicht als Wohnraum deklariert sein. Leitertreppen sind meines Wissens nicht mehr drin, die waren früher zumindest mal erwähnt worden.
 
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