Langzeit-Mietverträge lassen sich über Formvorschriften aushebeln

openpr.de

ww-robinie
Registriert
9. Mai 2007
Beiträge
972
Eine Meldung bei openPR.de von FPS Fritze Paul Seelig, Rechtsanwälte vom 31.05.2007 - 14:52 Uhr - Eine Formvorschrift kann Mieter von Gewerberäumen vor langen Vertragslaufzeiten retten: Denn § 550 des Bürgerlichen Gesetzbuches schreibt für Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr die gesetzliche Schriftform vor ...

Weiterlesen...
 
Oben Unten