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(17.10.2012) Die Kündigung eines während der Probezeit bei einem Arbeitsunfall verletzten Arbeitnehmers ist per se weder sittenwidrig noch treuwidrig. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am 15.10.2012 dem betroffenen Arbeitnehmer im Berufungsverfahren mitgeteilt. Daraufhin endete das Verfahren mit der Rücknahme des Rechtsmittels. [...]
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