Kosten für die Einlagerung von Möbeln nicht absetzbar

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(28.02.2012) Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, dem entstehen häufig erhebliche Mehrkosten. Aber er darf im Gegenzug wenigstens auf eine steuerliche Absetzbarkeit eines Teils seiner Ausgaben hoffen. Das gilt allerdings nicht für alles, was im Zusammenhang mit einem Umzug investiert wird. Wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS berichtet, verweigerte es die Fachgerichtsbarkeit einem Betroffenen, die Kosten für die Einlagerung von Möbeln anzuerkennen. [...]

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